Zwischen den Feiertagen können Sie uns an folgenden Tagen erreichen:
| Datum | |
|---|---|
| Mo., 22.12.2025 | normale Erreichbarkeit (09:00 - 17:00 Uhr) |
| Die., 23.12.2025 | normale Erreichbarkeit (09:00 - 17:00 Uhr) |
| Mi., 24.12.2025 | geschlossen (Heiligabend) |
| Do., 25.12.2025 | geschlossen (1. Weihnachtstag) |
| Fr., 26.12.2025 | geschlossen (2. Weihnachtstag) |
| Mo., 29.12.2025 | eingeschränkte Erreichbarkeit (kein Telefonservice) |
| Di., 30.12.2025 | eingeschränkte Erreichbarkeit (kein Telefonservice) |
| Mi., 31.12.2025 | geschlossen (Silvester) | Do., 01.01.2026 | geschlossen (Neujahr) |
| Fr., 02.01.2026 | geschlossen |
Ab dem 05.01.2026 erreichen Sie uns wieder wie gewohnt.
Mahnbescheide, welche noch zum Jahreswechsel 2025/2026 die Verjährungsfrist hemmen sollen, können nur bis zum 29.12.2025 um 12:00 Uhr entgegengenommen werden. Bei einer späteren Beauftragung kann nicht sichergestellt werden, dass der Mahnantrag rechtzeitig zum 31.12.2025 bei Gericht eingeht. Dieser Hinweis betrifft nur Mahnbescheide, die zum Zweck der Hemmung der drohenden Verjährung beauftragt werden. Alle übrigen Mahnbescheide betrifft dieser Hinweis nicht.
[Meldung vom 16.12.2025]
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