Dem Trend in vielen Metropolen und Universitätsstädten, dass die Mieten schnell steigen, wollte der Gesetzgeber entgegenwirken. Der Bundestag hat nach einigem Vorlauf am 05.03.2014 ein entsprechendes Gesetz beschlossen.
Im Frühjahr sollen, wenn der Bundesrat zustimmt, die neuen Regelungen in Kraft treten. Die Abstimmung im Bundesrat ist für den 27.03.2015 geplant. Das Gesetz könnte dann schon im April in Kraft treten. Die Änderungen sollen vor allem beim Neubezug von Wohnungen greifen. Jedes Jahr ziehen etwa zwei Millionen Menschen um. Vor allem bei den dann abgeschlossenen Neuverträgen steigen die Preise rasant an, weil die Mieten dann jeweils neu vereinbart werden. Die Mietpreisbremse soll insbesondere in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt" gelten. Für betroffene Städte können die Länder demnächst einzelne Bezirke oder sogar die gesamte Stadt als Gebiet festlegen kann, in denen Erhöhungen begrenzt werden. Erst mit Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung durch ein Bundesland, greift dort die Mietbremse. Das Gesetz zur Mietrechtsreform sieht unter anderem vor, dass bei Wiedervermietungen von Wohnungen die Mieten nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Bereits jetzt ist absehbar, dass es über die ortsüblichen Vergleichsmieten zum Streit kommen wird. Die Mietspiegel weisen jeweils Unter- und Obergrenzen von vergleichbaren Wohnraum aus. Ob die 10 % über der Vergleichsmiete von der Unter- oder Obergrenze berechnet werden, lässt dass Gesetz offen. Nicht gelten soll die Mietbremse für Neubauten und nach umfassenden Modernisierungen. Hierdurch soll der Neubau von Wohnraum nicht behindert werden. Ob dies so eintrifft bleibt abzuwarten. Investoren werden es sich jedenfalls gut überlegen, ob die Kapitalanlage in den Wohnungsmarkt noch lohnt. Abzuwarten bleibt auch, ob das Verdrängen von Mietern mit geringem Einkommen aus begehrten Wohnlagen endet. Grund für die Mietpreissteigerungen ist schließlich der Mangel an Wohnraum in begehrten Lagen. Hier ist zu erwarten, dass die Vermieter weiterhin Mieter mit hohem Einkommen bevorzugen werden. Eine Änderung gibt es im Übrigen auch im Maklerrecht.
Im Hinblick auf die Maklerprovision gilt dann künftig das Bestellerprinzip. Dies bedeutet: Wer den Makler beauftragt, muss ihn dann auch bezahlen. Dies ist zumindest derzeit in den meisten Fällen der Vermieter.
[Meldung vom 06.03.2015]
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