Das OLG Düsseldorf hat die sogenannte »Düsseldorfer Tabelle« zum 01.01.2020 geändert.
Die Bedarfssätze werden dergestalt erhöht, dass sich beispielsweise die Zahlbeträge in der ersten Einkommensgruppe (Mindestunterhalt) je nach Alter um 15 bis 21 Euro pro Monat erhöhen.
Gleichzeitig hat sich der dem Unterhaltsschuldner zu belassende Selbstbehalt erstmals wieder seit dem Jahr 2015 geändert. Der Selbstbehalt von nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen steigt von 880 auf 960 Euro. Bei erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten steigt dieser von 1080 auf 1160 Euro. Beim Elternunterhalt wird der Selbstbehalt auf 2000 Euro (von 1800 Euro).
Näheres ergibt sich unmittelbar aus der jetzt veröffentlichten Tabelle beim OLG Düsseldorf unter nachfolgendem Link:
Link zur Tabelle (olg-duesseldorf.nrw.de)
[Meldung vom 17.12.2019]
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