Ab Januar 2021 erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Grundsicherung in der Regel mehr Geld, weil die Regelsätze in allen Regelstufen vom Gesetzgeber angehoben sind.
So beträgt beispielsweise die Anhebung für Paare je Partner /Bedarfgemeinschaft (Regelbedarfstufe 2) insgesamt 12 Euro mehr im Monat.
Wie die Sozialhilfe-Regelsätze angepasst werden, so ändern sich ab dem 01.01.2021 auch die Zahlbeträge in der Düsseldorfer Tabelle. Die Richter des OLG haben die Bedarfsätze angepasst und angehoben. So steigt der Mindestunterhalt beispielsweise für Kinder in der ersten Altersstufe (1-6 Jahre) von 369 Euro um 24 Euro auf 393 Euro. Wegen Einzelheiten wird auf die aktuelle Internet-Veröffentlichung des OLG Düsseldorf verwiesen.
[Meldung vom 10.12.2020]
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