Die zukünftige Kindergelderhöhung führt zur leichten Reduzierung der Zahlbeträge in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle für unterhaltspflichtige Elternteile.
Seit dem 01.07.2019 erhält das Elternteil, bei dem sich das Kind in Obhut befindet, statt 194 Euro ganze 204 Euro pro Monat für das jeweils erste und zweite Kind. (Für das dritte und vierte Kind gibt es zukünftig jeweils 235 Euro).
Aufgrund der Anrechnungsvorschrift in § 1612b BGB profitiert davon auch das Elternteil, welches barunterhaltspflichtig ist. Im Übrigen ändern sich weder die Bedarfssätze noch der zu belassende Selbstbehalt.
Dies führt zu einer Reduzierung der Zahlbeträge um die Hälfte der Erhöhung des Kindergeldes. Beim jeweils ersten und zweiten Kind sind dies mithin jeweils fünf Euro.
[Meldung vom 08.07.2019]
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