Die Pfändungstabelle legt die Werte der Pfändungsfreigrenzen fest. Bei diesen Werten handelt es sich um die Beträge, die der Schuldner im Falle einer Pfändung behalten darf, damit er und etwaige Angehörige davon leben können. Beträge, die über der Grenze liegen, können durch einen Gläubiger im Wege z.B. einer Lohnpfändung anteilig gepfändet werden.
Die Tabelle ist daher gestaffelt und wird in zeitlichen Abständen den Lebenshaltungskosten angepasst. Am 1.7.2015 erfolgt eine solche Änderung. Die Untergrenze erhöht sich (nur für den Schuldner) von 1.045,04 Euro auf 1.073,88 Euro.
[Meldung vom 11.05.2015]
Informieren Sie sich hier über aktuelle Themen: