Zwischen den Feiertagen können Sie uns an folgenden Tagen telefonisch und per Email erreichen:
Datum | |
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Mo., 25.12.2017 | 1.Weihnachtstag - geschlossen |
Di., 26.12.2017 | 2.Weihnachtstag - geschlossen |
Mi., 27.12.2017 | normale Erreichbarkeit: 09.00-17.00 Uhr |
Do., 28.12.2017 | normale Erreichbarkeit: 09.00-17.00 Uhr |
Fr., 29.12.2017 | normale Erreichbarkeit: 09.00-17.00 Uhr |
Sa., 30.12.2017 | geschlossen |
So., 31.12.2017 | Silvester - geschlossen |
Mo., 01.01.2018 | Neujahr - geschlossen |
Ab dem 02.01.2018 können Sie uns wieder wie gewohnt erreichen.
Mahnbescheide, welche noch zum Jahreswechsel 2017 die Verjährungsfrist hemmen sollen, können nur bis zum 28.12.2017 12:00 Uhr entgegengenommen werden. Bei einer späteren Beauftragung kann nicht sichergestellt werden, dass der Mahnantrag rechtzeitig zum 31.12.2017 bei Gericht eingeht. Dieser Hinweis betrifft nur Mahnbescheide, die zum Zweck der Hemmung der drohenden Verjährung beauftragt werden. Alle Übrigen Mahnbescheide betrifft dieser Hinweis nicht.
[Meldung vom 18.12.2017]
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