Mahnbescheide, welche noch zum Jahreswechsel die Verjährungsfrist hemmen sollen, können nur bis zum 26.12. entgegengenommen werden. Bei einer späteren Beauftragung kann nicht sichergestellt werden, dass der Mahnantrag rechtzeitig zum 31.12. bei Gericht eingeht. Dieser Hinweis betrifft nur Mahnbescheide, die zum Zweck der Hemmung der drohenden Verjährung beauftragt werden.
Zum Jahresende und zwischen den Feiertagen erreichen Sie uns telefonisch und per Email wie gewohnt zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr. An Heiligabend und Silvester ist unser Büro geschlossen.
Ab 02.01.2015 sind wir wieder wie gewohnt täglich von 9:00 bis 17:00 Uhr erreichbar.
[Meldung vom 18.12.2014]
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