Ein Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage ist seit dem 01.11.2018 in Kraft getreten.
Danach können jetzt in einem Musterfeststellungsklageverfahren tatsächliche und rechtliche Voraussetzungen für das Bestehen von Ansprüchen festgestellt werden. Die Entscheidung und die Feststellungen im Musterfeststellungsurteil haben Bindungswirkung für alle, die sich im Klageregister eingetragen haben.
Es informiert das Bundesjustizministerium unter nachfolgendem Link:
Link zum Bundesjustizministerium
[Meldung vom 05.11.2018]
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