Am 7.April 2017 wurden im Bundesgesetzblatt 2017 Teil I Nr. 18 die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung zu den § 850 c, 850 f ZPO veröffentlicht.
Der monatlich unpfändbare Grundbetrag wurde ab dem 01.07.2017 von monatlich 1.073,88 Euro auf 1.133,80 Euro heraufgesetzt.
Die davor zuletzt erfolgte Anpassung fand am 1.7.2015 statt.
Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wird regelmäßig alle zwei Jahre an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrages für das Existenzminimum angepasst.
[Meldung vom 04.05.2017]
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