Zwischen den Feiertagen können Sie uns an folgenden Tagen telefonisch und per E-Mail erreichen:
Datum | |
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Sa., 23.12.2023 | geschlossen |
So., 24.12.2023 | geschlossen (Heiligabend) |
Mo., 25.12.2023 | geschlossen (1. Weihnachtstag) |
Di., 26.12.2023 | geschlossen (2. Weihnachtstag) |
Mi., 27.12.2023 | normale Erreichbarkeit (09:00 - 17:00 Uhr) |
Do., 28.12.2023 | normale Erreichbarkeit (09:00 - 17:00 Uhr) |
Fr., 29.12.2023 | normale Erreichbarkeit (09:00 - 17:00 Uhr) |
Sa., 30.12.2023 | geschlossen |
So., 31.12.2023 | geschlossen (Silvester) |
Mo., 01.01.2024 | geschlossen (Neujahr) |
Ab dem 02.01.2024 erreichen Sie uns wieder wie gewohnt.
Mahnbescheide, welche noch zum Jahreswechsel 2023/2024 die Verjährungsfrist hemmen sollen, können nur bis zum 27.12.2023 um 12:00 Uhr entgegengenommen werden. Bei einer späteren Beauftragung kann nicht sichergestellt werden, dass der Mahnantrag rechtzeitig zum 31.12.2023 bei Gericht eingeht. Dieser Hinweis betrifft nur Mahnbescheide, die zum Zweck der Hemmung der drohenden Verjährung beauftragt werden. Alle übrigen Mahnbescheide betrifft dieser Hinweis nicht.
[Meldung vom 15.12.2023]
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