Die Rente der Landwirte wurde in der Vergangenheit nur ausgezahlt, wenn der Landwirt den Betrieb abgab (oder stilllegte). Als Gründe für diese sogenannte Hofübergabeklausel führte der Gesetzgeber an, dass die Abgabe eine Überalterung der landwirtschaftlichen Betriebe verhindert und junge Landwirte fördert. Tatsächlich hat sich die landwirtschaftliche Struktur gewandelt. Kleine Betriebe werden gar nicht mehr übernommen, sondern sterben aus.
Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt festgestellt, dass die derzeitige Kopplung des Rentenerhalts an die Abgabe eines landwirtschaftlichen Hof das Eigentumsgrundrecht gemäß Artikel 14 Grundgesetz verletzt. Der Entscheidung wurde am 23.05.2018 im Beschluss mit dem Aktenzeichen 1 BvR 97/14 veröffentlicht. Der Gesetzgeber ist jetzt in der Pflicht nachzubessern.
[Meldung vom 07.09.2018]
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