Der Schuldner kommt grundsätzlich durch Mahnung in Verzug, wenn die Leistung fällig und noch möglich ist. Ebenso muss der Schuldner die Nichtleistung vertreten haben (Verschulden) und die Forderung muss noch durchsetzbar sein.
Der Schuldner einer Geldforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Diese Sonderregel gilt allerdings bei Verbrauchern nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung ausdrücklich hingewiesen worden ist.
Wenden Sie sich für weitere Fragen über unser Kontaktformular an uns.
Lesen Sie 10 Gründe, die für Inkasso-Sofort.de sprechen.