Sollte Ihr Schuldner nach einer außergerichtlichen Mahnung nicht zahlen, so besteht die Möglichkeit online über unser System einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beauftragen. Die Beauftragung eines Mahnbescheides ist auch ohne vorherige Mahnung möglich. Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit der Verfahrenskosten für den Mahnbescheid ist jedoch der Zahlungsverzug des Schuldners.
Nach § 286 BGB kommt der Schuldner grundsätzlich durch Mahnung in Verzug, wenn die Leistung fällig ist. Eine Mahnung ist nicht erforderlich, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist oder der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, sowie aus besonderen Gründen, wenn unter Abwägung der sofortige Verzug gerechtfertigt ist.
Bei einer Geldforderung (§ 286 Abs. 3) kommt der Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Bei Verbrauchern gilt diese Regel allerdings nur, wenn auf diese Folge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen worden ist.
Nach Prüfung des Anspruchs durch Inkasso-Sofort.de (SweBo Anwaltssozietät) wird zunächst ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim zuständigen Gericht gestellt. Die Verfahrenskosten des Mahnbescheides werden im Mahnbescheid als Nebenforderung geltend gemacht, so dass diese Kosten im Erfolgsfall vom Schuldner zu erstatten sind. Das Mahngericht erlässt dann den Mahnbescheid. Dieser wird anschließend durch einen Zustelldienst beim Schuldner zugestellt.
Über den Erlass des Mahnbescheides und der Zustellung werden Sie von uns per Email und Statuswechsel informiert. Sollte eine Zustellung des Mahnbescheides durch das Gericht fehlschlagen, so kann hier gegebenenfalls eine kostenlose Neuzustellung über uns beantragt werden. Auch hier informiert Inkasso-Sofort.de den Kunden per Email und Statuswechsel.
Ist der Mahnbescheid beim Schuldner zugestellt, so hat der Schuldner die Möglichkeit direkt an uns oder an Sie zu zahlen. Zahlt der Schuldner 2 Wochen nach Zustellung nicht oder nur teilweise, so können Sie über Inkasso-Sofort.de online einen Vollstreckungsbescheid beauftragen. Teilen Sie uns hier bitte bei Beauftragung mögliche eingegangene Raten (Teilleistungen) mit.
Sollte Ihr Schuldner gegen den Mahnbescheid einen Widerspruch bei Gericht einlegen und somit den Anspruch vollständig oder teilweise bestreiten, so erhalten Sie von uns eine entsprechende Nachricht per Email. Sie haben dann die Möglichkeit das Verfahren nicht weiter zu betreiben oder Ihren Anspruch aus dem Mahnbescheid vor Gericht zu begründen.
Über die möglichen weiteren Schritte informieren wir Sie automatisch, wenn der Schuldner entsprechend Widerspruch eingelegt hat.