Es besteht kein Schmerzensgeldanspruch wegen Weiterlebens mit krankheitsbedingten Leiden und damit keine Haftung des Arztes wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung.
Der sechste Zivilsenat des BGH hat in einem Urteil am 02.04.2019 klargestellt, dass das menschliche Leben ein ganz hohes Gut darstellt. Es ist absolut erhaltungswürdig. Es verbietet sich, das Leben - auch ein leidensbehaftetes Leben - als Schaden anzusehen. Es steht deshalb keinem Dritten zu, über den Wert des Lebens zu urteilen.
Auf die Pressemitteilung des BGH wird verwiesen:
Link zur Pressemitteilung (bundesgerichtshof.de)
Wer im Hinblick auf die heutigen medizinischen Möglichkeiten verhindern möchte, dass er im Falle einer irreversiblen tödlichen Erkrankung nicht länger (leidet und) lebt als er selbst wünscht, dem empfehlen wir dringend, im Vorfeld eine Patientenverfügung abzuschließen.
[Meldung vom 03.04.2019]
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