Zwischen den Feiertagen können Sie uns an folgenden Tagen telefonisch und per E-Mail erreichen:
Datum | |
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Mo., 24.12.2018 | Heiligabend - geschlossen |
Di., 25.12.2018 | 1. Weihnachtstag - geschlossen |
Mi., 26.12.2018 | 2. Weihnachtstag - geschlossen |
Do., 27.12.2018 | normale Erreichbarkeit: 09.00-17.00 Uhr |
Fr., 28.12.2018 | normale Erreichbarkeit: 09.00-17.00 Uhr |
Sa., 29.12.2018 | geschlossen |
So., 30.12.2018 | geschlossen |
Mo., 31.12.2018 | Silvester - geschlossen |
Di., 01.01.2019 | Neujahr - geschlossen |
Ab dem 02.01.2019 können Sie uns wieder wie gewohnt erreichen.
Mahnbescheide, welche noch zum Jahreswechsel 2018/2019 die Verjährungsfrist hemmen sollen, können nur bis zum 28.12.2018 12:00 Uhr entgegengenommen werden. Bei einer späteren Beauftragung kann nicht sichergestellt werden, dass der Mahnantrag rechtzeitig zum 31.12.2018 bei Gericht eingeht. Dieser Hinweis betrifft nur Mahnbescheide, die zum Zweck der Hemmung der drohenden Verjährung beauftragt werden. Alle Übrigen Mahnbescheide betrifft dieser Hinweis nicht.
[Meldung vom 17.12.2018]
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