Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Unterhaltsleitlinie des Oberlandesgerichts Düsseldorf, die in Absprache mit anderen Oberlandesgerichten und dem Familiengerichtstag dazu dient, die Ermittlung von Kindesunterhalt zu standarisieren und damit einheitlicher und berechenbarer zu machen.
Zum 01.08.2015 hat sich diese Düsseldorfer Tabelle geändert, weil mit dem am 23.07.2015 in Kraft getretenem Gesetz zur Erhöhung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, die Sätze der Düsseldorfer Tabelle an die veränderte Gesetzeslage anzupassen war.
Der Mindestbedarf für ein minderjähriges Kind wurde angehoben. Zum 01.01.2016 wird sich die Tabelle erneut ändern.
Die geänderte Tabelle wird vom OLG unter dem nachfolgenden Link veröffentlicht:
Düsseldorfer Tabelle
[Meldung vom 05.08.2015]
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