Gerichtlicher Mahnbescheid

Gebühren gemäß RVG

Die Gebühren unserer Beauftragung sind immer von der Höhe des Gegenstands­wertes abhängig und richten sich nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechts­anwältinnen und Rechts­anwälte (Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz - RVG).


Gebühren-Check
Geben Sie zur Berechnung der Gebühren für Mahnung und Mahnbescheid den Betrag Ihrer Forderung an.